Diese Wochenende die Möglichkeit gehabt die Äusserungen von Frau Fekter zu lesen oder zu hören? Vielleicht ein eigenartiger Beginn für die heutige Kolumne, aber ich bin ob der Äusserungen der Frau so entsetzt, dass ich trotz SPÖ-Hinundher zuerst einleiten muss.
Da wird von Frau Fekter meiner Ansicht nach quasi pauschal eine Glaubensgemeinschaft verunglimpft – und eine Wahlempfehlung gegeben, als würde HC Wahlkampfrethorik auspacken, da werden AsylwerberInnen wieder einmal als Feind gesehen und das Einsperren als einzige sinnvolles Mittel – und dann scheinen die SozialdemokratInnen wieder nicht zu wissen wie zu antworten und zu handeln: Der orf.at-text – diesmal nicht als Link, sondern ganz bewusst eingebaut:
“Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) tritt in der Asyldebatte statt für eine Anwesenheitspflicht für eine Mitwirkungspflicht von Asylwerbern ein. Mitwirkung bedeute, dass sich der Asylsuchende an seinem Verfahren beteilige, sagte Darabos. Während eine Mitwirkungspflicht „verfassungskonform“ wäre, wäre ein „Wegsperren“ der falsche Weg, so Darabos heute in Alpbach.
Darabos sieht derzeit weniger aktuellen Handlungsbedarf in der Asylfrage als Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Die Zahl der Asylwerber sei in den vergangenen Monaten gesunken. Natürlich sei man in Verhandlungen mit Fekter, was die Behandlung von Asylwerbern betreffe. „Unsere Position ist ganz klar. Wir wollen eine verfassungskonforme Lösung durchbringen.“ Man sei im Gespräch, aber noch nicht am Ende der Verhandlungen, so Darabos.
Fekter erklärte wiederum im Ö1-Mittagsjournal, man sei mit der SPÖ einig, dass es eine einwöchige Aufenthaltspflicht geben solle.”
Na super, da wissen wir dann, wo die SPÖ steht.
niki
Übrigens SPÖ: Nach der heftigen Debatte inklusive tiefsten Untergriffen von Sigi Lindenmayr um die Einführung des von der SPÖ-Wien geforderten Bettelverbots in Wien – dass diese dann auch mit ihrer absoluten Mehrheit im Rathaus durchsetzte – hat sich heute eine Frau getraut: Sie klagt – mit Unterstützung der Wiener Grünen - beim Verfassungsgerichtshof.
Bin schon neugierig, was Baxant, Yilmaz und Co nun argumentieren. Übrigens: Bei meiner Anfrage bei der Bundespolizeidirektion Wien-Informationsstelle, wie viele Anzeigen es bis zu “gewerblicher Bettlerei” (LSG § 2) es schon gegeben hat seit 6. Juni 2010 kam die Antwort: “Das müssen sie schriftlich einbringen, dass können wir ihnen am Telefon nicht sagen!” Was bitte ist das Geheimnis?